Die Betreiber:innen der Website möchten ihre Inhalte möglichst barrierefrei gestalten.
1. Beschreibung der vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen
Pasta Fresca bietet auf ihrer Webseite folgende Leistungen:
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Darstellung des Unternehmens und seiner Angebote, darunter Informationen zu Produkten (Pasta, Verkaufsstellen, Gastronomiekonzepte, Handel) und dem geschäftlichen Hintergrund.
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Vertriebliche Informationen, etwa Angaben zu Verkaufsstellen, Gastronomieangeboten und möglichen Partnern im Handel.
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Interaktive Funktionen zur Kontaktaufnahme, etwa über das Kontaktformular, sowie Möglichkeiten zur direkten Kommunikation mit dem Unternehmen.
2. Allgemeine bzw. generelle Funktionen der Webseite
Die Seite umfasst darüber hinaus verschiedene Funktionen zur Nutzerinteraktion und zum Informationszugang:
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Kontaktstelle / Formular: Möglichkeit zur Kontaktaufnahme bei Barriereproblemen oder Informationsbedarf über das Formular und per E‑Mail.
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Bereitstellung von Informationen verschiedenster Art, wie Verkaufsstellen, Produktdetails, Gastronomie & Handel.
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Hinweis auf alternative Kommunikationswege: Unterstützung bei der Nutzung, Bereitstellung von Informationen in alternativen Formaten.
3. Einschränkungen der Barrierefreiheit
Leider ist derzeit keine vollständige Barrierefreiheit gegeben. Die vollständige Umsetzung der Anforderungen gemäß der EU‑Richtlinie 2016/2102 sowie der Barrierefreie‑Informationstechnik‑Verordnung (BITV) ist für ein kleines Unternehmen wie dieses aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands nicht realisierbar.
4. Zuständige Überwachungsstelle
Seit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der dazugehörigen BFSG‑Verordnung (BFSGV) am 28. Juni 2025 werden Beschwerden und Hinweise zur digitalen Barrierefreiheit nicht mehr an eine Schlichtungsstelle gerichtet, sondern an die:
Zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Standort: Magdeburg.
Diese zentrale Marktüberwachungsstelle ist zuständig für die korrekte Umsetzung barrierefreier Angebote durch private Anbieter.
5. Gesetzliche Grundlagen
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Für private Anbieter: Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der BFSG‑Verordnung (BFSGV) (seit 28. Juni 2025).
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Für öffentlich-rechtliche Anbieter (nicht direkt auf Pasta Fresca anwendbar, aber relevant als Orientierung):
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Auf Bundesebene: Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und BitV 2.0;
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Auf Landesebene: landesspezifische Regelungen (z. B. BayBGG & BayDiV in Bayern).
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6. Feedback und Kontakt
Wenn Sie Barrieren auf unserer Webseite entdecken oder Unterstützung bei der Nutzung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
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E‑Mail: info@pasta‑fresca.com
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Kontaktformular: über die Website erreichbar.
Wir helfen Ihnen gern weiter und stellen auf Wunsch Informationen in alternativen Formaten zur Verfügung.
7. Aktualisierung der Erklärung
Stand dieser Erklärung: September2025.
Sie wird regelmäßig überprüft und den gesetzlichen und technischen Entwicklungen entsprechend aktualisiert — insbesondere in Bezug auf die Anforderungen des BFSG/BFSGV.